Kandidaten 2016
2016 – Hans Wyss
Direktor BLV
Verordnungsflut: Projekt „Largo“
27 neue Verordnungen und über 2‘000 Seiten mit neuen Bestimmungen – das ist das Projekt „Largo“. Diese Flut von neuen Auflagen und Regelungen soll den Lebensmittelbereich regeln und umfassende Deklarationen gewährleisten. Das Regelungspaket umfasst auch Bestimmungen zu Kosmetika sowie die Regelung des Dusch- und Badewassers.
Das Projekt „Largo“ zeugt von überbordendem regulatorischen Eifer wie kaum ein anderes Projekt.
2016 – Christoph Bürgin
Gemeindepräsident Zermatt
Ausgangsverbot für Jugendliche
Die Gemeinde Zermatt wollte zahlreiche neue Verbote einführen. So sollen sich Jugendliche unter 16 Jahren nur noch bis 23 Uhr ohne erwachsene Begleitung an öffentlichen Orten aufhalten dürfen. Ab Mitternacht soll zudem der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit untersagt werden. Auch ein Verbot der Strassenprostitution für Zermatt war vorgesehen. Zwar wurden das Ausgangsverbot für Jugendliche und das Verbot der Strassenprostitution gestrichen, aber die neue Vorlage wurde angenommen.
2016 – Martin Steinmann
Präsident Stadtbildkommission Basel
Farbvorschriften für Weihnachtsdekorationen
Das Warenhaus Manor wollte sich festlich schmücken. Der Stadtbildkommission trieb es das Unternehmen aber zu bunt. Die Farbigkeit wirke «etwas billig», hiess es in einem Protokoll. Das Rot der Schleife musste durch Gold ersetzt werden. Die Stadtbildkommission stützt sich auf Paragraph 58 des Basler Bau- und Planungsgesetzes: «Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen sind mit Bezug auf die Umgebung so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht», heisst es da. Ausserdem habe «die Gestaltung des öffentlichen Grundes und seiner Ausstattung … erhöhten Ansprüchen zu genügen.»
2016 – Daniel Brélaz
Stadtpräsident Lausanne
Verbot für „stille Discos“
In Lausanne gibt es „stille Discos“, wo Feiernde über kabellose Kopfhörer mit Musik beschallt werden. Doch auch diese Treffpunkte sind offenbar für die Lausanner Bevölkerung ein Ärgernis: Aufgrund der Lärmemissionen sind „stille Discos“ nur bis zwei Uhr erlaubt – und nicht bis fünf Uhr, was der Veranstalter ursprünglich beantragte.
Weltweit machte sich die Presse nun über die Stadt Lausanne lustig, der auch Musik über Kopfhörer noch immer zu laut war.
2016 – Eidgenössische Bundesversammlung
„Swissness“-Gesetz
Das „Swissness“-Gesetz soll die „Marke Schweiz“ stärken und Missbräuche verhindern. Die Bezeichnung „Schweiz“ und das Schweizerkreuz sollen besser geschützt werden, damit Trittbrettfahrer nicht auf billige Weise vom guten Ruf der Schweiz profitieren können. Neben Natur- und Industrieprodukten sind vor allem die Lebensmittel detailliert geregelt. Die Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel regelt, wie der Mindestanteil an schweizerischen Rohstoffen berechnet wird. Eine komplizierte Sache, da Wasser als Naturprodukt von der Berechnung ausgenommen wird. Damit wäre „Rivella rot“ (dank Schweizer Zucker) ein Schweizer Produkt, während „Rivella blau“ (ohne Zucker) durchfallen würde. Darum darf Wasser nun bei Getränken, wo es eine „wesensbestimmende“ Rolle hat, angerechnet werden – also etwa bei natürlichem oder aromatisiertem Mineralwasser oder Bier. Zu Recht fragt man sich: Sind diese Verordnungen mit all den Ausnahmen wirklich eine gute Lösung – oder schaden sie vielleicht sogar dem guten Ruf der Schweiz..?