Kandidaten 2009
2009 – Paul Lehmann
Präsident des Bewohnerinnen- und Bewohnervereins Altstadt, Winterthur
Obligatorische Baubewilligung für Strassencafés
Das Bundesgericht hat im August 2008 entschieden, dass für die Errichtung von Strassencafés keine gewerbepolizeiliche Bewilligung mehr genügt, sondern eine Baubewilligung nötig ist. Treibende Kraft hinter diesem Urteil war der Präsident des Winterthurer Altstadt-Vereins, Paul Lehmann: Er prozessierte gegen ein Lokal in seiner Nachbarschaft und forderte, dass dieses seine Gartenwirtschaft während der Woche um 22.30 Uhr schliessen müsse.
2009 – Bruno Damann
Präsident des Stadtparlaments der Stadt Gossau
Neues Polizeireglement der Stadt Gossau
In Gossau werden künftig Bussen verhängt gegen alle, welche auf öffentlichem Grund erbrechen, auf den Boden spucken, Kaugummis wegwerfen oder urinieren. Gossau erhofft sich mit Bussen mehr Ordnung.
2009 – Rudolf Dieterle
Direktor ASTRA (Bundesamt für Strassen)
Einschränkung der Strassenwerbung
Das Bundesamt für Strassen will die Werbung entlang der Autobahnen überprüfen. Werbung für Regionen bleibt erlaubt, Hinweise für Objekte sollen illegal werden: Ein Hinweis für das «Heidiland» bleibt erlaubt, ein Hinweis fürs «Alpamare» oder den «Pizol» soll verboten sein.
2009 – Christoph Eymann
Regierungsrat / Bildungsdirektor im Kanton Basel-Stadt
Bussen für schwierige Eltern
Eltern, die Kinder ohne genügendes Frühstück oder unausgeschlafen zur Schule schicken oder deren Kinder die Hausaufgaben nicht gelöst haben, sollen in Basel gebüsst werden. Zudem kann die Schulleitung künftig mit den Eltern «gemeinsame Bildungs- und Erziehungsziele» vereinbaren.
2009 – Yves Rossier
Direktor BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen)
Staatlicher Hörgeräte-Verkauf
Statt wie bisher eine Versicherungspauschale für Hörgeräte zu entrichten bzw. den Selbstbezug zu vergüten, wollte das Bundesamt für Sozialversicherungen die Hörgeräteversorgung verstaatlichen. Dies sei effizienter. Die internationale Ausschreibung des BSV wurde von der Branche bekämpft. Das Bundesverwaltungsgericht hat das BSV nun gestoppt und eine entsprechende Beschwerde im Februar gutgeheissen
2009 – Serge Gaillard
Chef Direktion für Arbeit / Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Einschränkungen für Tankstellen-Shops
Das SECO weigert sich, den Tankstellen-Shops auch künftig Bewilligungen für die Zeit von 1-5 Uhr auszustellen. Das heisst: In dieser Zeit dürfen zwar auch weiterhin Angestellte beschäftigt werden, die Benzin oder Kaffee verkauft dürfen. Weitere Artikel zu verkaufen, soll hingegen verboten werden: Laut SECO muss der Shopbereich physisch abgesperrt werden. Derzeit sind verschiedene Beschwerden von Tankstellen-Betreibern vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.