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Kandidaten 2024

2023 – Michael Töngi, Nationalrat / Präsident VCS Luzern

Verbot von Verkehrsmeldungen

Die Grünen nerven sich über die regelmässigen Verkehrsmeldungen, welche auf Radio SRF ausgestrahlt werden. Die linearen, halbstündlichen Verkehrsmeldungen seien kein Service public. Daher müssen sie abgeschafft werden – so die Forderung von Nationalrat Michael Töngi, Präsident VCS Luzern.

Radio SRF verweist darauf, dass diese Meldungen zum Grundversorgungsauftrag gehören und viele Leute im Auto genau darum ihr Radio einschalten. Sie wollen orientiert sein über die aktuelle Verkehrssituation, über Staus, Warnungen oder Unfälle. Die Konzession gibt den Verantwortlichen am Leutschenbach recht: Artikel 6 der SRG-Konzession formuliert einen umfassenden Auftrag im Bereich Information.

Die Grünen sind anderer Meinung. Töngi widerspricht der Ansicht von SRF, dass Meldungen über verstopfte Strassen die Autofahrer dazu bewegen könnten, den Zug statt das Auto zu nehmen. Vielmehr bekomme man so den Eindruck, dass ein Autobahnausbau dringend nötig sei. Dies aber sei mitnichten so.

2024 – Catherine Chammartin, Direktorin Institut für Geistiges Eigentum

Verbot der Marke «Bimbo QSR»

Die «Grupo Bimbo» ist einer der weltweit größten Lebensmittelproduzenten mit Hauptsitz in Mexiko-Stadt. In 23 Ländern betreibt die Grupo Bimbo 49 Bäckereien. Sie beschäftigt über 100’000 Mitarbeiter. Restaurants wie McDonald’s beziehen von der Firma Bimbo Brötchen für Burger und andere Lebensmittel. Die Tochtergesellschaft «Bimbo QSR» ist seit einigen Jahren auch in der Schweiz aktiv. QSR steht für Quick Service Restaurant.

Nun möchte die Grupo Bimbo die Marke «Bimbo QSR» auch in der Schweiz registrieren lassen. Das Institut für Geistiges Eigentum aber verweigert der mexikanischen Grossbäckerei den Eintrag: Die Behörde findet, der Ausdruck «Bimbo» werte Menschen mit dunkler Hautfarbe ab und verstosse damit gegen die guten Sitten. Das mexikanische Unternehmen hat daraufhin eine Beschwerde eingereicht. So landete der Fall beim Bundesverwaltungsgericht.

In der Schweiz gibt es mehrere Firmen, die das Wort «Bimbo» im Namen haben – so beispielsweise die Traditionsfirma «Bimbosan», die Kindernahrung herstellt. Das Unternehmen verweist darauf, dass ihr Name auf «san» (gesund) und «bimbo» (italienische Kurzform von Bambino, also Kind) zurückgehe. Die Grupo Bimbo wiederum sagt, ihr Name sei eine Kombination aus den Wörtern «Bambi» und «Bingo». Da fragt sich der geneigte Leser: Wo genau liegt hier das Problem?

2024 – Karin Rykart, Stadträtin Stadt Zürich

Bussenwahnsinn in der Stadt Zürich

Im September 2023 hat die Stadt Zürich das Projekt «Autoarme Langstrasse» umgesetzt. Weniger Auto- und Motorradverkehr soll den «Aufenthalt an der Strasse» angenehmer machen. Darum darf der motorisierte Individualverkehr tagsüber zwischen 5.30 und 22 Uhr auf einer 50 Meter langen Teilstrecke der Langstrasse nicht mehr verkehren.

Das Fahrverbot gilt in beide Richtungen. Für Busse, Taxis und Velos gibt es eine Ausnahmeregelung; die anderen Autos werden auf Quartierstrassen umgeleitet. So will die Stadt Zürich auch mehr Raum für Velos schaffen.

Die neuen Regeln verwirren die Automobilisten. Im Quartier kam es zu Staus und Kolonnen. Unzählige Fahrzeuglenker missachteten das Fahrverbot. Darum wurde ein Radarkasten montiert. Im ersten Monat wurden ganze 17’310 Bussen an besagtem Strassenstück ausgesprochen. Jeder musste 100 Franken bezahlen, was 1,7 Mio. Franken in die Stadtkasse spült.

Die Neue Zürcher Zeitung stellte trocken fest: Wenn ein einzelner Autofahrer durch ein Fahrverbot fährt, ist er selber schuld. Tun es aber 17’000 Autofahrer in einem einzigen Monat, dann hat wahrscheinlich der Verkehrsplaner versagt…

2024 – Florence Burdet Kamerzin, Präsidentin der Konsultativkommission des Kantons Waadt für sexistische Werbekampagnen

Sexistische Autowerbung

Das Reklamegesetz des Kantons Waadt verbietet sexistische Werbung. Laut behördlicher Definition sind Plakate oder Inserate dann als sexistisch einzustufen, wenn Männer oder Frauen mit sexuellen Stereotypen belegt werden, die Gleichstellung der Geschlechter in Frage gestellt wird, eine Form der Unterwerfung dargestellt oder suggeriert wird, aber auch wenn eine Person eine rein dekorative Funktion hat oder kein natürlicher Zusammenhang zwischen der Art der Darstellung der Person und dem angepriesenen Produkt besteht.

Genau dies sei der Fall bei einer Kampagne, welche die Firma Toyota für ihr neues Prius-Modell lancierte – so der Befund der zuständigen kantonalen Kommission. Die schlanke Figur von Modell Anja Leuenberger sei geeignet, falsche Idealvorstellungen des Idealkörpers einer Frau zu fördern. Das seitlich geschlitzte Kleid, die goldenen Sandalen, das angewinkelte Bein und der aufgesetzte Blick würden einen sexualisierten Eindruck vermitteln. Eine hübsche junge Frau und ein Auto – das liegt im Kanton Waadt bereits ausserhalb des behördlich definierten Toleranzbereichs.

Die neuen Regeln gelten übrigens für alle Werbeflächen, die öffentlich einsehbar sind – egal, ob sie sich auf öffentlichem oder privatem Grund befinden. Harte Zeiten für die Werbebranche, aber auch die Autohändler.

2024 – Simone Brander, Stadträtin Stadt Zürich

Amtliche Kompostkontrolle

Mit der neuen Abfallverordnung wurde in der Stadt Zürich per 1. Januar 2023 eine flächendeckende Bioabfallsammlung eingeführt. Für Bioabfälle gilt seither eine Container- und Standortpflicht. Die Gebühr für die obligatorischen Bioabfallcontainer beträgt zwischen 105 und 580 Franken pro Jahr.

Wer einen eigenen Garten hat, kann die Grünabfälle auch selber kompostieren. Um sich von der Gebührenpflicht zu befreien und legal zu kompostieren, ist neu eine offizielle amtliche Erlaubnis nötig. Diese kann mit dem Formular «Nachweis Kompostierung» beantragt werden. Die Besitzer müssen nachweisen, dass ein Kompost existiert, sie Zugang zu diesem haben und sie die Vorgaben wie Ausrichtung und Standort erfüllen – also halbschattig und windgeschützt. Zudem müssen sie genaue Angaben zur Art der Kompostierung machen. Nach Einreichung des Formulars bei Entsorgung + Recycling Zürich ERZ kommen Inspektoren vorbei, um den Kompost zu überprüfen und festzustellen, ob es sich um einen einfachen Komposthaufen, einen Schnell- oder einen Thermokomposter handelt.

Gegen den Entscheid des Kompostkontrolleurs kann man innert 30 Tagen beim Stadtrat Beschwerde einlegen, der dann über eine Neubeurteilung entscheidet. Ist es nicht schön, wie sich die Verwaltung intensiv um uns kümmert?